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HOSTELordnung
Stand 01.03.2011

Um den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir unsere Gäste,
Besucher und unsere Mitarbeiter, die nachfolgende Hausordnung zu beachten:

  • I. Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit
    • Mit Rücksicht auf andere Gäste und unsere Nachbarn bitten wir Sie, sich an die Nachtruhe zu halten. In unserem HOSTEL gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf allen Zimmern, Fluren, Treppenhäusern und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen HOSTELverweis führen. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, unseren Nachbarn und unseren Mitarbeitern. Die Aufenthaltsbereiche sind von der Nachtruhe selbstverständlich ausgeschlossen.
    • Unbedingt zu beachten ist die maximale Nutzlast der Fahrstühle. Bei unsachgemäßem Gebrauch übernehmen wir keine Haftung und die dadurch entstandenen Kosten sind unmittelbar vor Ort zu begleichen.
    • Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen – sie dürfen lediglich zum Lüften geöffnet werden. Das Fensterbrett darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden und es darf nichts aus den Fenstern geworfen oder gerufen werden! Außengeländer dürfen nicht überstiegen werden!
    • Unser Personal ist 24 Stunden im HOSTEL anwesend. In der Nacht finden regelmäßige Kontrollgänge durch das HOSTEL statt.
  • II. Rauchen, Alkohol, sonstige Drogen, Waffen
    • Das HOSTEL KÖLN, ist rauchfrei, daher ist sowohl das Rauchen als auch sonstiger Umgang mit Feuer im Zimmer und den öffentlichen Bereichen strengstens verboten. Das Rauchen ist jedoch in ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.
    • Sollte durch unerlaubtes Rauchen und/oder sonstigen Umgang mit Feuer ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert werden, übernehmen wir keine Haftung. Die dadurch entstandenen Kosten eines beispielsweise automatischen Feuerwehreinsatzes sind unmittelbar vor Ort vom jeweiligen Verursacher in voller Höhe zu begleichen.
    • Das Mitbringen von Alkohol, anderen Drogen, illegaler Rauschmittel sowie Waffen in das HOSTEL ist den Gästen und deren Besuchern strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis ohne Kostenersatz. Das HOSTELmanagement behält sich weiterhin vor, den in den Zimmern gelagerten Alkohol, andere Drogen, illegale Rauschmittel sowie Waffen für die Dauer des Aufenthalts zu konfiszieren und gegebenenfalls umgehend die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.
  • III. Notfall
    • Bei einem Notfall bitten wir Sie, den Weisungen unserer HOSTELmitarbeiter unbedingt Folge zu leisten und die jeweiligen Bestimmungen zu beachten.
    • Die Feuerverhütungsvorschriften – siehe gesonderten Aushang auf den Fluren – sind unbedingt zu beachten. Informieren Sie sich bitte über die Feuerlöschordnung und die Handhabung der Feuerlöscher sowie die Lage der Fluchtwege. Schäden oder Störungen melden Sie bitte unverzüglich unseren Mitarbeitern und/oder dem HOSTELmanagement.
    • Der Feueralarm ist ein lauter Signalton. Wenn dieser ertönt, ist es nicht mehr erlaubt sich auf das Zimmer zu begeben! Es dürfen nur die Treppen- und Nottreppenanlagen benutzt werden, auf keinen Fall jedoch die Fahrstühle. Die Nutzung der Notausgänge ist nur im Notfall gestattet. Der Fluchttreffpunkt ist vor dem HOSTEL.
  • IV. Jugendschutzgesetz
    • Das Jugendschutzgesetz ist wesentlicher Bestandteil unserer HOSTELordnung. Wir bitten alle Gäste, Besucher und Mitarbeiter des HOSTEL KÖLN, die gesonderten Aushänge zu beachten.
    • Begleitpersonen von Gruppen, Erwachsene und die Mitarbeiter des HOSTEL KÖLN haben Vorbildfunktion gegenüber unseren jungen Gästen. Demnach bitten wir diese ausdrücklich sich an die Regelungen der HOSTELordnung, der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Jugendschutzgesetzes zu halten.
    • Besucher können, nach einer vorherigen Anmeldung an der Rezeption, empfangen werden. Die Übernachtung von nicht im HOSTEL registrierten Personen ist grundsätzlich untersagt.
  • V. Hausrecht
    • Die HOSTELgeschäftsführung übt die Ausführung der HOSTELordnung aus!
    • In dringenden Fällen erlaubt sich das HOSTELmanagement, die Zimmer zur Ausübung der HOSTELordnung zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen.
    • Bei Verstoß gegen die HOSTELordnung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die wiederholte Missachtung von Anweisungen der Mitarbeiter ist das HOSTELmanagement befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung (z.B. HOSTELverweis ohne Kostenersatz) zu treffen. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen.

  • Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere HOSTELmitarbeiter jederzeit zur Verfügung.


    Ihr HOSTELteam